Wortlaut Trainingsvertrag BTC WISTA aktuelle Fassung
Stand: 28. Februar 2023 - der Abschnitt und kurisver Schrift wurde zur letzten Version von 2018 hinzugefügt.
"Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch den BTC WISTA bzw. Rechnungsstellung zustande. Eine Mitgliedschaft im BTC WISTA ist Voraussetzung für diesen Trainingsvertrag. Das Tennis-Training wird von qualifizierten Trainern im Auftrag des BTC WISTA organisiert und in Trainingsgruppen durchgeführt. Die Gruppeneinteilung erfolgt zu Beginn eines Trainings-Halbjahres durch die Trainer nach sportlichen und sozialen Kriterien sowie gemäß der o.a. Wochenstunden des Schülers und dessen Terminmöglichkeiten. Das Halbjahr beinhaltet 19 Trainings-Wochen, die an die Witterungsbedingungen und an die - überwiegend trainingsfreien - Berliner Schulferien angepasst werden. Die Trainingsgebühren werden vom BTC WISTA gemäß dem jeweils gültigen Beitragssystem berechnet und sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Schüler bis zum vollständigen Rechnungsausgleich vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Nachholen der versäumten Stunden besteht nicht. Gleiches gilt für Versäumnisse, die in der Verantwortung des Schülers liegen sowie für wetterbedingte Ausfallstunden, also auch für Nichtbespielbarkeit der Trainingsplätze durch z.B. Regen.
Der Vertrag gilt jeweils für ein Trainings-Halbjahr (Sommer ab April bzw. Winter ab Oktober) und verlängert sich um ein weiteres Halbjahr, wenn er nicht bis spätestens Ende Februar (für das Sommerhalbjahr) bzw. Ende August (für das Winterhalbjahr) schriftlich beim BTC WISTA gekündigt ist. Änderungen der Trainingsstunden-Anzahl pro Woche sind ebenfalls bis zu diesen Terminen (ggf. bei den Trainern) anzumelden.
Eine außerordentliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende besteht bei Sportunfähigkeit durch ärztlich bescheinigte Verletzung bzw. Krankheit über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten oder bei Verlegung des Wohnortes auf mindestens 30 km Entfernung vom BTC WISTA.
Ist der Trainings-Schüler bei Vertragsabschluss minderjährig, so besteht der Vertrag bei Eintritt der Volljährigkeit entsprechend den dann gültigen Bedingungen uneingeschränkt weiter. Bei Trainings-Schülern über 18 Jahre ist die Teilnahme an Verbandsspielen und Clubmeisterschaften Voraussetzung für die Teilnahme am Jugendtraining. Im Übrigen endet der Vertrag automatisch nach der Vertragsperiode, in der das 21. Lebensjahr vollendet wird."